Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der ES Autopflege e.K., Spielberger Str. 9, 72285 Pfalzgrafenweiler (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Leistungen der Fahrzeugpflege und -aufbereitung.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann mündlich, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Das Angebot des Auftragnehmers ist für 14 Tage ab Ausstellungsdatum bindend, sofern kein anderes Datum angegeben ist.
Mit der Bestätigung eines Termins durch den Auftragnehmer gilt der Vertrag über die vereinbarten Leistungen als abgeschlossen. Änderungen sind nur nach vorheriger Absprache möglich.
Bei Aufträgen über 500,00 € netto wird eine schriftliche Auftragsbestätigung empfohlen. Der Auftragnehmer behält sich vor, größere Aufträge erst nach schriftlicher Bestätigung zu beginnen.
Alle genannten Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der im Angebot genannte Preis ist verbindlich, sofern sich die Leistungsparameter (Fahrzeuggröße, Verschmutzungsgrad, Materialaufwand) nicht wesentlich ändern.
Stellt sich während der Bearbeitung heraus, dass der tatsächliche Aufwand erheblich vom kalkulierten Aufwand abweicht, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich. Eine Weiterführung erfolgt nur nach Zustimmung des Auftraggebers.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht auf Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachbetriebes. Die verwendeten Materialien und Produkte entsprechen dem Stand der Technik.
Genannte Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Bei unvorhergesehenen Verzögerungen wird der Auftraggeber umgehend informiert.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen an qualifizierte Dritte zu vergeben, sofern dies dem Auftraggeber vorher mitgeteilt wurde und der Auftraggeber keine berechtigten Einwände erhebt.
Der Auftraggeber übergibt das Fahrzeug in dem Zustand, in dem es sich befindet. Vorhandene Schäden, Kratzer oder Mängel werden bei Übergabe protokollarisch festgehalten. Wertgegenstände und persönliche Dokumente sind vor der Übergabe zu entfernen.
Der Auftragnehmer verwahrt das Fahrzeug in seiner Werkstatt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Das Fahrzeug ist durch eine Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers geschützt.
Nach Fertigstellung wird der Auftraggeber zur Abholung des Fahrzeugs benachrichtigt. Das Fahrzeug ist innerhalb von 3 Werktagen abzuholen. Danach können Standgebühren von 10,00 € pro Tag berechnet werden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Fahrzeug bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung zurückzuhalten.
Erkennbare Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch 5 Werktage nach Abholung des Fahrzeugs schriftlich zu melden. Versteckte Mängel sind binnen einer Frist von 12 Monaten nach Abholung zu melden.
Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung des Rechnungsbetrages verlangen.
Keine Gewährleistung besteht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs nach der Aufbereitung entstanden sind, sowie für natürliche Materialermüdung und vorbestehende Schäden.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden beschränkt, maximal jedoch auf den Auftragswert.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Streik oder andere unvorhersehbare Ereignisse.
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages und in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Details entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung notwendig ist oder der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Freudenstadt als Gerichtsstand vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Bei bestehenden Verträgen gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Stand: Januar 2026 · ES Autopflege e.K. · Spielberger Str. 9 · 72285 Pfalzgrafenweiler